Allgemeine Geschäftsbedingungen
— Es gelten die Schulferien und Feiertage des Landes Baden-Württemberg.
— In den Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt.
— Eine von Seiten des Lehrers ausgefallene Unterrichtsstunde wird nachgeholt.
— Der Lehrer ist berechtigt, wegen Krankheit maximal 2 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr abzusagen, ohne dass diese nachgeholt werden müssen.
— Abgesagte Unterrichtsstunden seitens des Schülers können nicht nachgeholt werden.
— Vertragsende ist jeweils Ende der Sommer- oder Winterferien.
— Kündigungen sind einen Monat vor Vertragsende schriftlich einzureichen.
— Ohne entsprechende Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch.
— In den ersten vier Wochen nach Vertragsbeginn kann jederzeit gekündigt werden.
— Die Ausbildungsgebühr wird zum jeweiligen Monatsanfang per Dauerauftrag gebucht.
— Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.